In unserem für den Mindestlohn konzipierten Arbeitszeiterfassungsmodell wird gewährleistet, dass Taxi oder Miewagenfahrer dann ihren gesetzlich garantierten Mindestlohn erhalten, wenn Sie auch definitiv mitarbeiten.
Die Taxiunternehmen werden mit dieser Arbeitszeiterfassung in die Lage versetzt auch in nachfrageschwachen Zeiten Ihre Taxen besetzen ohne befürchten zu müssen, mehr Lohn auszahlen zu müssen, als Umsatz generiert wird.
Unsere Arbeitszeiterfassung benötigt nur das Datenmaterial aus den Taxameter oder Wegstreckenzählern, es sind also keinerlei Investitionskosten von Nöten.
Unser Modell wurde schon in den letzten 4 Jahren im Einsatz getestet und wurde von Prüfungsbehörden wie von Taxiunternehmen anerkannt.